Dafür votierten 259 Parlamentsabgeordnete bei den notwendigen 226 Mindeststimmen.

Der Bodenmarkt in der Ukraine wird am 1. Juli 2021 starten. Bis zum 1. Januar 2024 können nur körperliche Personen – Bürger der Ukraine die Bodenflächen kaufen. Die Zulassung von Ausländern zum Bodeneinkauf auf dem Territorium der Ukraine wird nur nach der Fassung eines entsprechenden Beschlusses auf einem gesamtnationalen Referendum möglich sein. Die Bodenflächen landwirtschaftlicher Bestimmung des Staats- und Gemeindeeigentums werden nicht verkauft. Der Bodenverkauf an je eine Person wird in den ersten zwei Jahren nach dem Start der Bodenreform mit einer Fläche von 100 Hektar beschränkt. Ab den 1. Januar 2024 erlaubt man ukrainischen juristischen Personen, den Boden zu kaufen, aber nicht mehr als 10 Tausend Hektar. Die Abrechnung beim Kauf von Grundstücken wird nur bargeldlos erfolgen. Die Banken können Eigentümer von Grundstücken im Rahmen einer Pfandeinziehung sein. Solche Flächen sollen bei den Banken auf Auktionen im Laufe von zwei Jahren veräußert werden. Den juristischen Personen, deren Teilnehmer Bürger Russlands sind, den körperlichen Personen, gegen welche Sanktionen verwendet wurden, ist es verboten, den Boden sogar unter Bedingung der Durchführung eines Referendums zu kaufen. Den ausländischen Bürgern ist es verboten, die Grundstücke in der 50-Kilometer-Zone von der Staatsgrenze der Ukraine unabhängig vom Referendum-Beschluss zu kaufen. Der Verkaufspreis für die Flächen landwirtschaftlicher Bestimmung kann nicht niedriger als ihre genormte Geldbewertung sein. Die gegebene Norm wird bis zum 1. Januar 2030 gelten.

Und zuvor unterstützte das Parlament in erster Lesung den Gesetzentwurf „Über Änderungen in Gesetzgebungsakten der Ukraine bezüglich der Vervollkommnung einiger Verfahren der Regelung der Bankentätigkeit“.

Das Gesetz verbietet endgültig, die nationalisierten Banken den ehemaligen Besitzern zurückzugeben, verbietet den bankrottierten Banken, deren Besitzer gerichtlich Aufhebung eines Nationalbankbeschlusses über ihre Zahlungsunfähigkeit erzielt hatten, auf den Markt zurückzukehren.

Es ist eine Möglichkeit vorgesehen, Verluste und entgangenen Vorteil für ehemalige Besitzer von Banken zu kompensieren, deren Liquidierung bzw. Nationalisierung als gesetzwidrig anerkannt wird.

Auf solche Weise erfüllten Abgeordnete des ukrainischen Parlaments nicht ohne Druck seitens von Präsident zwei Hauptbedingungen, um die Zusammenarbeit mit internationalen Gläubigern, in erster Linie mit dem IWF zu entsperren.

Zurzeit braucht die Ukraine die IWF-Unterstützung, da sie ausreichende Umfänge der Finanzierung auf den Weltmärkten wegen der Krise nicht heranziehen kann.
Zuvor am 26. März bestätigte die geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds, Kristalina Georgiewa, dass der Umfang der Finanzierung für die Ukraine bei der Erfüllung von zwei Schlüsselbedingungen vergrößert werde. „Die Verabschiedung der Gesetze über Vervollkommnung der Bankengesetzgebung und über Durchführung einer Bodenreform würde ermöglichen, sich in Richtung der Vollendung der Vereinbarung endgültiger Geschäftsparameter mit einem größeren Umfang der Finanzierung zu bewegen als früher angenommen wurde“, – erklärte sie. Es handelt sich um die Vergrößerung der IWF-Finanzhilfe von 5,5 bis 10 Milliarden US-Dollar.

Außerdem wird laut der Weltbank – Prognosen die Öffnung des Bodenmarktes landwirtschaftlicher Bestimmung jährlich der ukrainischen Wirtschaft zusätzlich von 700 Millionen bis 1,5 Milliarden US-Dollar bringen.

Zeitung „Stimme der Ukraine“