Im ukrainischen Verfassungsgericht begann man am 11. Juni die Vorlage von Parlamentsabgeordneten über Verfassungsmäßigkeit des Dekrets von Präsident der Ukraine vom 21. Mai 2019 über vorfristige Einstellung der Vollmachten der Werchowna Rada und Ausschreibung der vorgezogenen Parlamentswahlen auf den 21. Juli behandeln.

Mehrere Parlamentsabgeordnete, die an der Sitzung teilnahmen, sind der Meinung, dass das Dekret einem solchen Element der Rechtsstaatlichkeit widerspricht wie juristische Bestimmtheit, denn es beinhaltet keine gebührende Begründung des Vorhandenseins von Vorwänden für vorfristige Einstellung der Vollmachten des Parlaments. Gemäß dem Punkt 1 des ersten Teils des Artikels 90 der Verfassung stellt Präsident nicht das Fehlen oder Vorhandensein einer Koalition von Abgeordnetenfraktionen bei der Werchowna Rada der Ukraine fest, sondern gibt nur ein Dekret beim Vorhandensein des juristischen Fakts – das Fehlen einer Koalition von Abgeordnetenfraktionen im Parlament bekannt – einen Monat später seit dem Tag der Einstellung der Tätigkeit der erwähnten Koalition.

Und das angeführte Argument über vorfristige Einstellung der Vollmachten der Werchowna Rada – „niedriges Vertrauensniveaus zum Parlament“ ist recht zweifelhaft vom Standpunkt der demokratischen Prinzipien der Formierung der repräsentativen Machtbehörden aus und kann als Vorwand für die Einstellung der Vollmachten nicht gelten, denn es wird in keinem Normativ-und Rechtsakt festgesetzt und ist dementsprechend politisch motiviert.

Seinerseits hob Wolodymyr Zelenskij selbst, der persönlich der Morgengerichtssitzung aufsuchte, in seiner Rede hervor, dass die Entscheidung über Auflösung der Werchowna Rada dem Buchstaben und dem Geist des Gesetzes entspricht und verwies auf ein niedriges Niveau des Vertrauens der Bürger zum Parlament und darauf, dass den Beschluss über Auflösung des Parlaments das Volk unterstützt. „Nicht ich muss ihnen erzählen, was Geist und Buchstabe des Gesetzes ist. Ich bin sicher, dass der Beschluss über die Auflösung des Parlaments diesen beiden Kriterien entspricht“, – erklärte Präsident.

Nach seinen Worten zeugen viele Beweise von der Übereinstimmung dem „Geist des Gesetzes“. Unter anderem glauben die Bürger der Ukraine dem Parlament nicht und applaudieren der Entscheidung über seine Auflösung. „Und zurzeit beobachtet die Öffentlichkeit dieses Verfahren sehr aufmerksam. Sie wissen davon sehr genau. Und ich meine, dass sie eine gerechte Entscheidung treffen, die wir nicht schämen werden. Weder vor unserem Volk, noch vor der ganzen Ukraine und noch vor unseren Kindern“, – sagte W. Zelenskij.

Das Gericht wird die erwähnte Vorlage hinter verschlossenen Türen behandeln und sollte eine nicht einfache Entscheidung bis zum 29. Juni fällen.

Es sei daran erinnert, dass am 21. Mai W. Zelenskij ein Dekret über vorfristige Einstellung der Vollmachten des Parlaments und Ausschreibung der vorgezogenen Wahlen auf den 21. Juli unterschrieben hat. Am 24. Mai haben Vertreter der Fraktion „Volksfront“ eine Vorlage über Verfassungswidrigkeit des Dekrets über Auflösung des Parlaments in das Verfassungsgericht eingereicht. Die Vorlage wurde von 62 Parlamentsabgeordneten unterschrieben. Sie baten das Gericht, gemäß der Vorlage ein Verfassungsverfahren zu eröffnen, sie als dringend anzuerkennen und binnen eines Monats zu behandeln sowie auch das Dekret von Präsident über Auflösung der Werchowna Rada und Ausschreibung der vorgezogenen Parlamentswahlen als verfassungswidrig anzuerkennen.