Die Werchowna Rada hat am Dienstag, dem 3. September mit 373 Stimmen die Abgeordnetenimmunität abgeschafft. Geschehen ist, was die Abgeordneten der Parlamente der vorigen Legislaturperioden den Wählern versprochen, aber nicht erfüllt haben.

Für das Präsidentengesetz über Eintragen von Änderungen in den Artikel 80 der Verfassung der Ukraine stimmten 373 von 404 Abgeordneten, die im Tagungssaal registriert worden waren. Dagegen votierte kein einziger, drei enthielten sich der Stimme, 28 stimmten nicht.

Durch das Gesetz entnimmt man dem Artikel 80 der Verfassung der Ukraine die Norm darüber, dass den Parlamentsabgeordneten der Ukraine die Abgeordnetenunantastbarkeit garantiert wird. Es ist auch vorgesehen, von der wirkenden Redaktion des Grundgesetzes die Norm darüber zu streichen, dass die Parlamentsabgeordneten „ohne Einwilligung der Werchowna Rada der Ukraine zur kriminellen Verantwortung herangezogen, festgenommen oder verhaftet werden können“. Dabei bleibt die Norm darüber, dass die Parlamentsabgeordneten keine juristische Verantwortung für die Ergebnisse der Stimmabgabe bzw. Äußerungen im Parlament und seinen Behörden tragen, außer der Verantwortung für Beleidigungen oder Verleumdungen.

Vor der Stimmabgabe wandte sich Präsident Wolodymyr Selenskij an die Parlamentsabgeordneten und rief sie dazu auf, die Wahlversprechungen zu erfüllen und die Immunität abzuschaffen.

„Ich appelliere jetzt an alle Abgeordneten der Werchowna Rada der Ukraine: Tun sie einfach das, was sie seit vielen Jahren den Menschen, einfachen Ukrainern versprochen haben. Abschaffung der Immunität fordern jetzt 90% der Bürger der Ukraine. Ich rate ihnen sehr nicht, die Glaubwürdigkeit dieser Zahl live zu überprüfen und zu sehen, wie viele davon morgen an die Werchowna Rada kommen werden“, – sagte W. Selenskij.

Das Dokument sieht die Abschaffung der Immunität vom 1. Januar 2020 vor.

Die Zeitung „Stimme der Ukraine“