Gerade so viele Änderungen reichten Gegner in den Text eines Gesetzentwurfs ein, der verbietet, die als zahlungsunfähig anerkannten Banken ihren Ex-Besitzern zurückzugeben. Ende März wurde der genannte Gesetzentwurf in der Werchowna Rada (so heißt das ukrainische Parlament) in der ersten Lesung angenommen. In den Medien nannte man dieses Dokument schon ein „Anti-Kolomojskij-Gesetz“, da seine Annahme es erlaubt hätte, die Versuche des Oligarchen, Ihor Kolomojskij, die Nationalisierung der Privatbank anzufechten und die Kontrolle über sie zurückzuholen, zu unterbinden.

Um diese nicht einfache Situation zu lösen und die Erörterung über viele Monate hindurch nicht zu verzögern, schlugen Parlamentsabgeordnete vor, in der Geschäftsordnung des Parlaments eine spezielle Erörterungsprozedur von Gesetzentwürfen vorzuschreiben, zu welchen eine große Anzahl von Änderungen eingereicht wurde. Später veränderte das Parlament seine Geschäftsordnung und führte eine spezielle Erörterungsprozedur ein, dank welcher die Parlamentsabgeordneten auf der Sondersitzung am 13. Mai 241 Änderungen zum Gesetzentwurf erörtert und ihn endgültig mit 270 Stimmen verabschiedet haben.

Die Billigung dieses Dokuments ist kritisch wichtig für die Fortsetzung der Zusammenarbeit Kiews mit dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank. Denn nach der Annahme eines Bodengesetzes war gerade ein Gesetz, das die Rückgabe der Banken ihren ehemaligen Besitzern verbietet, IWF-Hauptforderung für die Entsperrung der Finanzhilfe an Kiew.

Es sei daran erinnert, dass Ende 2016 die Regierung der Ukraine die größte private Bank im Lande nationalisierte, deren Hauptaktionär I. Kolomojskij war. Das Finanzministerium wurde Besitzer von 100% Aktien der Privatbank. Die Behörden nationalisierten die Bank, da ihre ehemalige Führung große Summen unter Vorwand hinausgeführt hatte, Kredite Konzerngesellschaften zu gewähren.

Ein Gericht in Kiew erkannte im April 2019 die Nationalisierung der Privatbank für gesetzwidrig und ihren Kaufvertrag für ungültig an. Die Entscheidung wurde nach einer Klage von I. Kolomojskij getroffen. Die Nationalbank der Ukraine focht beide Beschlüsse des administrativen Bezirksgerichts in Kiew über Ungesetzlichkeit der Nationalisierung dieser Bank an. Das wirtschaftliche Kassationsgericht im Bestand des Obersten Gerichts der Ukraine setzte den Prozess der Anerkennung der Nationalisierung der Privatbank durch den Staat für ungültig bis endgültigen Schlussfolgerungen des Obersten Gerichts aus. Jedoch blieb die Möglichkeit, die größte Finanzanstalt der Ukraine ihrem ehemaligen Besitzer nach einem Gerichtsbeschluss zurückzugeben.

Jetzt aber ist ein neues Programm der IWF-Finanzhilfe real geworden. Wie der Finanzminister der Ukraine, Serhij Martschenko, erklärte, seien die Verhandlungen mit dem Fonds über Standby-Programm praktisch abgeschlossen. Es ist für 18 Monate berechnet, innerhalb welchen die Ukraine 5 Milliarden US-Dollar Kreditmittel in mehreren Tranchen bekommen kann. Dabei ist es erlaubt, einen Teil der Mittel unmittelbar in den Staatshaushalt zu richten.

Es sei betont, dass von der Zusammenarbeit mit dem IWF nicht einfach die Mikrofinanzstabilität, sondern auch die Erfüllung des Staatshaushalts der Ukraine 2020 abhängt. Auf der Sondersitzung am 13. Mai unterstützten die Parlamentsabgeordneten den Haushaltssequester im Zusammenhang mit der COVID-19 – Pandemie. Dabei schlossen sie über 130 Milliarden Hrywnja der IWF-Hilfe in den Einnahmenteil des Etats ein. Das heißt, ohne Annahme des Gesetzes über Banken hätte sich das Defizit des ukrainischen Staatshaushalts um das Dreifache vergrößert – von 100 Milliarden bis 300 Milliarden Hrywnja. Das würde die Wirtschaft der Ukraine durch unvorhergesehene Folgen bedrohen einschließlich der Default-Klausel.

„Die Europäische Union begrüßt die Annahme des Gesetzentwurfs bezüglich der Bankenregelung. Das ist lebenswichtig notwendige Maßnahme für den Schutz der öffentlichen Finanzen und ukrainischen Steuerzahler, für die Wirtschaftsstabilität, Prosperität, Rechtsstaatlichkeit und Fortsetzung der Finanzunterstützung durch den Internationalen Währungsfonds und die EU“, – erklärte der Leiter der EU-Vertretung in der Ukraine, Matti Maasikas, gleich nach der Abstimmung im Parlament.

Zeitung „Stimme der Ukraine“