Dies teilte am 17. November der stellvertretende Leiter der Abteilung für Maidan-Angelegenheiten im Büro des Generalstaatsanwalts der Ukraine Denys Iwanow mit.

„In dieser Zeitspanne ließen sich die Leiter der Strafverfolgungsbehörden und Ex-Präsident Janukowitsch mittels eines speziellen Regierungsfernmeldedienstes mit der höchsten Führung der Russischen Föderation und Leitern ihrer Strafverfolgungsbehörden verbinden. Unter anderem nahm Janukowitsch 11 Verbindungen mit Präsident Russlands Putin vor“, – sagte D. Iwanow.

Darüber hinaus rief der damalige Chef des Innenministeriums Olexandr Sachartschenko im gleichen Zeitraum 12 Mal seinen russischen Amtskollegen an und der Ex-Chef des Sicherheitsdienstes der Ukraine(SBU) Olexandr Jakimenko telefonierte dreimal mit dem Direktor des Föderalen Sicherheitsdienstes(FSB) Russlands. Dabei wurden alle Telefonate in der aktivsten Phase der Erschießungen auf dem Maidan mittels eines speziellen Regierungsfernmeldedienstes durchgeführt. Worüber sie sprachen – ist unbekannt. Die Gespräche wurden abgeschirmt.

Ebenfalls am 17. November, wie das Büro des Generalstaatsanwalts der Ukraine berichtete, wurde ein vorgerichtliches Ermittlungsverfahren gegen Ex-Präsident Viktor Janukowitsch und neun ehemalige hochrangige Beamte abgeschlossen, die am 18. bis 20. Februar 2014 Gewaltaktionen gegen die Demonstranten im Zentrum der Hauptstadt organisiert hatten.

„Da sich ehemalige hochrangige Beamte seit 2014 von den Ermittlungsbehörden und vom Gericht versteckt halten, wurden vorgerichtliche Ermittlungen in einem Kriminalverfahren nach spezieller Prozedur(in Abwesenheit) eingeleitet“, – heißt es in einer Mitteilung.

„Nachdem sich die Verteidiger mit den Unterlagen der Fallakte vertraut gemacht haben, wird die Anklageschrift an ein Gericht gesandt, um über die Verhandlung des Falls in Abwesenheit zu entscheiden“, – betonte man in der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft.

Die Untersuchung ergab, dass Ex-Präsident, ehemaliger Chef des Sicherheitsdienstes, Innenminister, Leiter der Hauptverwaltung des Innenministeriums der Ukraine in Kiew und ihre Stellvertreter, Befehlshaber der inneren Truppen des Innenministeriums der Ukraine, Verteidigungsminister der Ukraine, Kommandeur des hauptstädtischen Spezial-Polizei-Regiments „Berkut“ (Goldadler) die Massenprotestaktionen einstellen wollten, die die Macht von Ex-Präsident bedrohten.

„Über die Vollmachten und behördlichen Befugnisse hinaus und ohne Rechtsgrund organisierten sie die Anwendung von körperlicher Gewalt, Spezialmitteln, militärischer Ausrüstung, Schusswaffen durch Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden und Militärangehörige der Streitkräfte der Ukraine, um gewaltsam den Demonstranten entgegenzuwirken und sie auseinanderzujagen“, – heißt es in der Mitteilung.

Die Handlungen von Ex-Präsident und der ehemaligen Leiter der Strafverfolgungsbehörden führten zu Massenopfern unter den Teilnehmern der Protestaktionen im Stadtzentrum Kiews, darunter zum Tod von 67 Zivilpersonen. Insgesamt litten dadurch 887 Zivilisten und 132 Polizeibeamte, ebenfalls wurden Sachschäden in Höhe von mehr als 16 Mio. Hrywnja angerichtet.

Den Verdächtigen wurde zur Last gelegt, vom 18. bis 20. Februar 2014 als Teil einer kriminellen Gruppe rechtswidrige Behinderung von Versammlungen, Kundgebungen, Märschen und Demonstrationen sowie Überschreitung von Vollmachten und behördlichen Befugnissen durch Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden, vorsätzliche Morde und Mordversuche als auch einen Terroranschlag zu organisieren. Mehr als ein Tausend Episoden verbrecherischer Handlungen wurden im Rahmen von Kriminalverfahren untersucht. Die Materialien der Verfahren zählen über 1500 Bände“.

Nach Angaben der Generalstaatsanwältin der Ukraine Irina Wenediktowa droht den Verdächtigen eine lebenslange Haftstrafe, sie alle befinden sich aber auf dem Territorium Russlands, das sie nicht ausliefert. „Sie sind alle auf der Flucht. Zu Gast bei unserem nördlichen Nachbar. Sie sind nicht zufällig da. Und es ist gar kein Zufall, dass die RF sie schützt“, – sagte sie.

Trotzdem besteht die Generalstaatsanwältin darauf, dass ein Urteil des Gerichts vollzogen wird. „Auf dem Territorium welches Staates es vollzogen wird - werden wir sehen“, – fügte sie hinzu.

Im Büro des Generalstaatsanwalts teilte man auch mit, dass der Russischen Föderation mehr als 10 Anträge auf Auslieferung von Janukowitsch und seinem Umfeld gerichtet worden waren, sie wurden jedoch abgelehnt.

Zeitung „Stimme der Ukraine“