Die Werchowna Rada (das ukrainische Parlament) hat bei ihrer Sitzung am Donnerstag, dem 6. Juni den Gesetzentwurf „Über provisorische Ermittlungskommissionen und provisorische Sonderkommissionen der Werchowna Rada der Ukraine“ verabschiedet, in welchem das Verfahren der Amtsenthebung von Präsident vorgesehen wurde.

Unter anderem ist gemäß dem Gesetz die spezielle provisorische Ermittlungskommission des Parlaments ein kollegiales provisorisches Gremium, zu dessen Bestand Parlamentsabgeordnete, Sonderstaatsanwalt und Sonderermittler gehören und dessen Aufgabe ist es, die Ermittlungen von Umständen des Begehens des Hochverrats oder eines anderen Verbrechens durch Präsident der Ukraine durchzuführen. Diese Umstände bringt man in einer Vorlage bezüglich der Anregung der Frage über Enthebung von Präsident seines Amtes im Zuge des Impeachments vor. Wobei die Vorlage von Parlamentsabgeordneten unterschrieben werden muss, die eine Mehrheit von der Verfassungszusammensetzung des Parlaments bilden.

Die erwähnte Kommission führt Ermittlungen von Umständen des Begehens des Hochverrats oder eines anderen Verbrechens durch Präsident durch, überprüft Vorhandensein, Vollständigkeit und Stichhaltigkeit von entsprechenden Beweisen; führt Ermittlungen im Falle der Feststellung anderer Umstände bezüglich des Begehens des Hochverrats oder eines anderen Verbrechens durch Präsident während der Dauer ihrer Vollmachten durch ohne dass das Parlament einen zusätzlichen Beschluss zu dieser Frage annimmt und bereitet beim Vorhandensein der Gründe entsprechende Vorschläge zum Entwurf einer Parlamentsresolution über Beschuldigung von Präsident vor.

Die spezielle Ermittlungskommission ist berechtigt, Präsident und Verteidiger seiner Rechte anzuhören; notwendige Materialien und andere Angaben, die die Ermittlungen betreffen, bei Staats – und Kommunalbehörden, ihren Amts-und Dienstpersonen, Betriebs-, Amts-und Organisationsleitern, öffentlichen Vereinen, Massenmedien und einzelnen Bürgern abzuziehen. Im Falle der Notwendigkeit kann die Kommission Expertisen einsetzen und Spezialisten für Erforschung und Bewertung von Beweisen heranziehen. Es wird bestimmt, dass spezielle Ermittlungskommission in einer vom Parlament bestimmten Frist, nicht später aber, als in zwei Monaten seit dem Tag ihrer Bildung, dem Parlament die Schlussfolgerungen und Verschläge zur Untersuchung von Umständen einreicht, die in einer Vorlage von Abgeordneten über die Anregung des Impeachments dargelegt wurden.

Es wird vorgesehen, dass das Parlament durch die Mehrheit der Stimmen der Parlamentarier von ihrer Verfassungszusammensetzung einen Beschluss fasst, die Frage über Impeachment anzuregen und sie auf die Tagesordnung der Tagung als unverzüglich zu setzen. Über die Fassung eines solchen Beschlusses benachrichtigt dringend der Parlamentspräsident den Staatschef.

Die Dauer der Tätigkeit einer solchen Kommission muss keine drei Monate seit dem Tag der Bildung der Kommission überbieten. Falls das Parlament der Beschluss fasst, Präsident zu beschuldigen, wird die Tätigkeit der Kommission für die Zeitspanne bis zum Abschluss der Erörterung des Amtsenthebungsverfahrens fortgesetzt.

Als ein nächster Schritt für den gesetzgebenden Abschluss des Verfahrens über Impeachment muss die Annahme des Gesetzes über Amtsenthebung des Staatsoberhaupts vom Parlament sein. Im Parlament wurden schon mehrere Gesetzentwürfe diesbezüglich registriert. Anfang Juni übergab W. Zelenskij in die Werchowna Rada auch seine Variante eines Gesetzes über Impeachment.