In der Ukraine werden offene Parteilisten mit regionalen Wahlkreisen eingeführt, die Durchgangshürde bleibt unabänderlich – 5 Prozent.

In der Ukraine werden offene Parteilisten mit regionalen Wahlkreisen statt eines Verhältnissystems nach geschlossenen Parteilisten und der Mehrheitswahl eingeführt. Auf solche Weise gibt es statt mehr als 200 Ein-Mandat-Wahlkreisen 27 regionale Wahlkreise.

In einem jeden Wahlkreis bildet die Partei, die am den Parlamentswahlen teilnimmt, ihre Kandidatenliste. Die Partei und die Kandidaten erhalten ihre laufende Nummer.

Im Wahlzettel wird es nur zwei Spalten geben: „Nummer der Partei, für die man stimmt“, und „Nummer des Abgeordnetenkandidaten von der Parteiliste“.

Falls der jeweilige Abgeordnetenkandidat eine entsprechende Zahl der Stimmen sammelt, kann er sich aufwärts oder umgekehrt, abwärts der Liste verstellen.

Die Abgeordnetenmandate werden verhältnismäßig nach den Wahlergebnissen verteilt. Je mehr die jeweilige Partei unterstützt wird, desto mehr Mandate wird sie bekommen. Die Plätze im Tagungssaal werden jene Kandidaten einnehmen, die in ihrer Region am meisten unterstützt werden.

Das Parlament begann, den Entwurf des neuen Wahlgesetzbuches am 6. Juni zu erörtern. Die Abgeordneten haben sich mit 4.568 Abänderungen auseinandergesetzt.

Das endgültige Inkrafttreten des Gesetzes ist erst nach seiner Unterzeichnung durch Präsident der Ukraine möglich.

Indessen werden die vorfristigen Parlamentswahlen am 21. Juli nach einem alten Gesetz abgehalten, das ein gemischtes System (225 Abgeordneten werden nach einem verhältnismäßigen System und 225 – nach einem Mehrheitssystem gewählt), geschlossene Parteilisten und die 5-Prozent-Durchgangshürde vorsieht.