Für das von Präsident, Volodymyr Zelenskyy, vorgelegte Dokument stimmten 255 Parlamentsabgeordnete.

Laut dem Gesetz kann Folgendes einem Referendum unterzogen werden: Genehmigung des Gesetzes über Änderungen der Abschnitte der Verfassung: I (Allgemeine Bestimmungen), III(Wahlen, Referendum), XIII (Änderungen der Verfassung der Ukraine); Fragen von nationaler Bedeutung; Frage der Änderung des Territoriums der Ukraine; Frage der Beendigung des Gesetzes oder seiner einzelnen Bestimmungen.

Fragen, die der Verfassung und allgemein anerkannten Grundsätzen und Normen des Völkerrechts widersprechen, können nicht Gegenstand eines Referendums sein, die darauf abzielen, die Unabhängigkeit der Ukraine zu beseitigen, ihre Souveränität und territoriale Integrität zu verletzen, eine Bedrohung für die nationale Sicherheit zu schaffen und die Feindschaft anzuregen; Gesetzentwürfe zu Haushalts-, Steuer- und Amnestiefragen sowie Gesetzentwürfe, die gesetzlich an die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden, der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts verwiesen werden.

Das Gesetz besagt, dass nur eine Frage einem Referendum unterzogen werden kann und nur „Ja“- oder „Nein“- Antworten gegeben werden.

Ein Referendum kann laut dem Gesetz sowohl durch Stimmabgabe als auch in elektronischer Form, auch durch elektronische Abstimmung durchgeführt werden.

Damit ein Referendum stattfinden kann, müssen mindestens 50% Wähler daran teilnehmen. Mehr als die Hälfte der Wähler muss das Thema unterstützen, damit es im Rahmen eines Referendums genehmigt wird. Ein Referendum kann nicht gleichzeitig mit einer Wahl abgehalten werden.

Stimmrecht bei einem gesamtukrainischen Referendum haben alle Bürger der Ukraine, die am Wahltag achtzehn Jahre alt geworden sind und die gesetzlich nicht als rechtlich unfähig anerkannt werden.

Ein gesamtukrainisches Referendum kann von Präsident, der Werchowna Rada (Parlament) und Präsident auf Volksinitiative ernannt werden. Im letzteren Fall findet auf Antrag von mindestens 3 Millionen stimmberechtigten Ukrainern ein Referendum statt, sofern die Unterschriften in zwei Dritteln der administrativ-territorialen Einheiten und jeweils mindestens 100.000 Unterschriften gesammelt werden.

Die Teilnahme ukrainischer Staatsbürger am allukrainischen Referendum ist freiwillig. Darüber hinaus kann es im Falle der Einführung des Kriegsrechts bzw. des Ausnahmezustands in der Ukraine oder an bestimmten Orten nicht ernannt oder durchgeführt werden.

In der modernen Geschichte der Ukraine haben zwei nationale Referenden stattgefunden. Die erste wurde 1991 schicksalhaft, weil die Bürger dabei ihren Wunsch zeigten, in einem unabhängigen Staat zu leben. Die zweite wurde im Jahr 2000 von Präsident, Leonid Kutschma, abgehalten. Es wurden vier Themen angesprochen: Einschränkung der parlamentarischen Immunität, Reduzierung des Parlaments auf 300 Abgeordnete, Bildung eines Zweitkammerparlaments und Erweiterung der Liste der Gründe für seine Auflösung. Die Wähler gaben eine positive Antwort auf alle vier aufgeworfenen Fragen, aber die relevanten Änderungen der Gesetzgebung wurden vom Parlament nie eingeführt, was den Willen der Bevölkerung ignorierte.

Beide Referenden wurden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der ukrainischen SSR „Über allukrainische und lokale Referenden“ abgehalten, das 2012 ungültig wurde. Während der Präsidentschaft von Viktor Janukowitsch wurde ein neues Referendumsgesetz verabschiedet, das jedoch vom Verfassungsgericht als mit dem Grundgesetz unvereinbar befunden wurde. Seitdem wurde das Referendum in der Ukraine gesetzlich nicht genehmigt.

Im Juni 2020 legte Präsident V. Zelenskyy dem Parlament einen neuen Gesetzentwurf über allukrainisches Referendum vor. Schließlich war die Verabschiedung eines Demokratiegesetzes einer der Punkte seines Präsidentschaftsprogramms. Im selben Monat unterstützte das Parlament das Dokument in erster Lesung, aber seine Annahme insgesamt zog sich bis Januar dieses Jahres hin.

Zeitung „Stimme der Ukraine“